Keine Angst…wir haben die Lösung
E-Mail ist aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Ein großer Teil der geschäftlichen Kommunikation wird über E-Mail abgewickelt. Nicht nur bei der Geschäftsanbahnung spielt E-Mail eine große Rolle, seit Juli 2011 ist auch das Versenden von Rechnungen per unsignierter, einfacher E-Mail erlaubt.
Damit fallen viele E-Mails wie jeder andere Geschäftsbrief auch unter das Handelsrecht und damit die Regelungen der Abgabenordnung (AO), der GoBD, der GoBS und der GDPdU. Diese Verwaltungsvorschriften bestimmen unter anderem die Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Dokumente und damit auch für viele E-Mails. Außerdem wird bestimmt, dass originär digitale Daten in ihrer Ursprungsform unverdichtet aufzubewahren sind. Die elektronische Archivierung muss darüber hinaus revisionssicher sein.