Laut dem EuGH Urteil sollen zukünftig alle Arbeitszeiten von Angestellten vollständig erfasst werden. Bislang bestand in Deutschland keine Pflicht, die vollständige Arbeitszeit zu erfassen.
Lediglich die Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit musste dokumentiert werden.
Das Arbeitsministerium bereitet nun neue Regeln vor.